Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen die folgenden Schritte durchgeführt werden:
1.- Das Antragsformular muss gemäß den Vorschriften ausgefüllt werden.
Das Antragsformular und auch der Beschluss für die Genehmigung von außergewöhnlichen Aktivitäten in den Nationalparks der Kanarischen Inseln sind beigefügt (Sie finden ihn in der Rubrik ZUGANGSREGELN ZUM PARK).
2.- Eine Kaution von 300,00 € (DREIHUNDERT EURO) muss bei der Finanzverwaltung der Kanarischen Regierung auf einer beliebigen Insel des Archipels auf telematischem Wege hinterlegt werden, was für juristische Personen verpflichtend ist; natürliche Personen können dies entweder persönlich oder auch auf telematischem Wege tun.
Nach Abschluss der Arbeiten müssen sie der Parkverwaltung eine Kopie dessen, was veröffentlicht werden soll, oder einen Abspann des Werks zukommen lassen, und wenn kein Fehler vorliegt, wird die Löschung der Kaution angeordnet.
Für alle Verfahren im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Kaution müssen Sie als bei der Kanarischen Regierung als "Dritter"registriert sein. Sie können sich als "Dritter" telematisch über diesen Link anmelden:
http://www.gobiernodecanarias.org/hacienda/dgtesoro/altas_terceros/
Anschließend wird der Betrag der Kaution zurückerstattet.
Die Anträge müssen mindestens 30 Tage vor Beginn der Aktivität über das Elektronische Büro (Sede Electronica) gemäß Art. 14 des Gesetzes 39/2015 eingereicht werden, insbesondere von Personen, die gesetzlich verpflichtet sind, auf diese Weise mit der Verwaltung in Kontakt zu treten (juristische Personen).
Natürliche Personen können sich an das Besucherzentrum des Nationalparks La Caldera de Taburiente, Carretera General de Padrón nº 47, El Paso 38750, oder per E-Mail an: administración.taburiente@gobiernodecanarias.org, und zwar gerichtet an den "Direktor-Konservator des Nationalparks La Caldera de Taburiente."